Osteopathie Fuchs und Robrecht
Osteopathie

Berufsbild der Osteopathie

Die Osteopathie als Heilkunde darf nach derzeitigem rechtlichen Stand nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden. Weder Beruf noch Ausbildung sind in Deutschland momentan gesetzlich geregelt. Weltweit und Europaweit gibt es zahlreiche Länder, welche die Osteopathie als eigenständige Form der Medizin, sowohl in Diagnose, als auch in Behandlung anerkannt und den Beruf sowohl des ärztlichen als auch des nicht-ärztlichen Osteopathen in seiner Ausübung geregelt haben.


Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer vergleichbaren Regelung der Ausbildung. In Deutschland werden nach festgelegten Standards Schulen, die anhand von vereinbarten Lehrplänen ausbilden, in ein Register aufgenommen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) führt ständige Qualitätskontrollen von Form und Inhalt der einzelnen Ausbildungsabschnitte dieser Mitgliedsschulen durch.

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung des Osteopathen zum Primärkontakt mit seinen Patienten. Dazu verfügt er am Ende einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung über Kompetenz, Eigenverantwortung und -initiative, um seinen Patienten im Rahmen einer optimalen Sicherheit zu begleiten, ebenso wie über die Fähigkeit, Grenzen seiner eigenen therapeutischen Möglichkeiten und denen der Osteopathie selbst Rechnung zu tragen.



Ein reger Austausch mit den verschiedenen medizinischen Fachdisziplinen im Rahmen erweiterter Behandlungskonzepte sowie regelmäßige Aktualisierung des Wissens und Könnens durch Fortbildungen im Rahmen von Zertifizierungsprogrammen sichern hierbei den Qualitätsstandard.

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